Liebe Vereinsmitglieder!
Aufgrund der neuesten Bestimmungen weisen wir an dieser Stelle auf die Nutzungsregeln der Sporthallen hin:
In sämtlichen Gebäuden außer den Sporthallen selbst während des Trainings gilt ausnahmslos Maskenpflicht (FFP2 oder medizinisch).
Die Sporthallen dürfen nur noch nach 2G-Regelung betreten werden.
2G bedeutet: geimpft oder genesen, ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen (Nachweis erforderlich) nicht impfen lassen können. Schulkinder ab 6 Jahren benötigen zum Nachweis regelmäßiger Tests weiterhin ihr aktuelles Testheft.
Dies gilt für Sportler:innen ebenso wie für Begleitpersonen, Abholende etc.
Wir empfehlen, Bring- und Abholsituationen ins Freie zu verlagern.
Aktuelle Infos sind im Internet auf hessen.de zu finden.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
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